• Führerscheinklassen

Ich bilde in folgenden Führerscheinklassen aus:

Klasse A1: Leichtkrafträder; ab 16 Jahren

Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 35 kW

Klasse A: Motorradführerschein; ab 24 Jahren, unbeschränkt auf alle Krafträder

Ich bilde in folgenden Führerscheinklassen aus:

Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr fahren mit Begleiter ab 30 Jahren

Klasse B: PKWführerschein; ab 18 Jahren

Klasse B 197 / 196  Pkw Automatik mit Schaltkompetenz / 125er

Alle Führerscheinklassen im Überblick

KLASSE B

Der Führerschein der Klasse B erlaubt Dir das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,500 Kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind.

KLASSE BF17

Eine gute Gelegenheit, Fahrerfahrung unter sicheren Bedingungen aufzubauen, bietet das „Begleitete Fahren“. Es beinhaltet, dass du schon mit 17 statt 18 den Führerschein machen darfst.

KLASSE BE

Bei der Führerscheinklasse BE darfst du eine Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 Kg.

KLASSE B96

Bei der Führerscheinklasse B96 spricht man von einer Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750Kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 Kg, aber nicht mehr als 4.250 Kg.


LKW-Führerschein

KLASSE C

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

KLASSE CE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

KLASSE C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

KLASSE C1E

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 betragen.


Motorrad-Führerschein

KLASSE AKraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

KLASSE A1

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

KLASSE A2

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

KLASSE AM

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 betragen.


Weitere Klassen

KLASSE L

Mit der Führerscheinklasse L darfst du Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bedienen.

KLASSE T 

Mit der Führerscheinklasse T darfst du Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Füttermischwagen über 40 km/h bis 60 km/h führen.

MOFA

Diese Prüfbescheinigung erlaubt dir einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln, z.B. gedrosselte Roller – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.