• Theorie & Praxis

Anmeldung und Unterricht

Montags & Mittwochs
von 18:00 bis 18:30 Uhr

Unterricht von 18:30 bis 20:00 Uhr.

Theoretischer Grundstoff

Als geschulter Fahrlehrer unterrichte Ich Dich in dem theoretischen Grundstoff,
den jeder Fahrschüler lernen muss.
Darüber hinaus erhälst Du viele wertvolle Tipps und Informationen.

Der Unterricht erfolgt mit dem neuestem Lehrmaterial auf einer 2,30 m großen Leinwand;
zusätzlich können Prüfungsfragen auch auf den aufgestellten PCs oder mit Fragebögen geübt werden.

Gesetzliche Vorraussetzung sind 14 Doppelstunden (90min.)

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Für die Klassen B und A,A2,A1 sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Aufbauseminare

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird,
den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf.
Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt.
Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann,
muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre.
Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt.
Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun.
Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe,
die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern).
Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat,
erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.
Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist ausgehändigt werden, (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden,
damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.